Die Abtretung der in Ziff. VII. und VIII. geregelten Ansprüche des Käufers ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch wegen Verletzungen von Schutzrechten von Dritten Ansprüche gegen uns geltend gemacht, so hat der Käufer uns von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der größte Teil der von uns gelieferten Ware den Exportbeschränkungen der anwendbaren Außenwirtschaftsbestimmungen, insbesondere den sogenannten Cocom-Bestimmungen, unterliegt und deshalb der Export derartiger Produkte, gleich ob sie im Originalzustand oder eingebaut sind, in Ländern, die derartigen Beschränkungen unterliegen, entweder vollständig verboten oder nur mit besonderen behördlichen Genehmigungen erlaubt ist. Der Kunde ist verpflichtet, sich strikt an solche Exportbestimmungen zu halten und sorgsam alle notwendigen behördlichen oder sonstigen Genehmigung für jeden Fall eines derartigen Exportes einzuholen.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte.
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